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Die Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für die Behandlung.
Viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen die osteopathische Behandlung. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, in welchem Umfang die Kostenerstattung erfolgt. In Einzelfällen werden die Kosten für die Akupunkturbehandlung bei Rücken - bzw. Knieschmerzen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Die weiteren Einzelheiten können Sie in unserer Honorarliste einsehen sowie den geplanten Behandlungsumfang mit uns besprechen.
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